Schulordnung


Präambel:
Mit dem Eintritt in unsere Schule gehörst du zu unserer Gemeinschaft aus Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern. Unser gemeinsames Ziel ist es, dir und deinen Mitschülerinnen und Mitschülern erfolgreiche Lernen in einem Schulklima zu ermöglichen, in dem ihr euch wohl fühlt. Als Voraussetzung hierzu sollen vor allem gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft untereinander geübt werden. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für sein Tun, das von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt sein soll. Deine Eltern und du kümmern sich um wichtige Voraussetzungen für den Schulunterricht wie pünktliches Aufstehen, Kontrolle der Hausaufgaben, Besorgen von Unterrichtsmaterialien und vieles andere mehr. Für das Zusammen-leben innerhalb der Schule haben sich Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitung auf die folgenden Regeln für den Ablauf des Unterrichtstages geeinigt.

 

1.      Der Unterrichtstag

 

 

 

Das Mitbringen von Handys zur Schule ist erlaubt. Sie sind jedoch vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und während des gesamten Schultages, einschließlich der Pausen ausgeschaltet in der Schultasche zu lassen

 

 

 

1.1 Vor Beginn des Unterrichts
Der Unterricht an unserer Schule beginnt um 8.10 Uhr. Ab 7.55 Uhr ist die Aufsicht durch die Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet. Bei schlechtem Wetter entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft, ob Gebäude zum Aufenthalt geöffnet werden. Fahrräder werden in den Fahrradständern und Mofas indem dafür vorgesehen Bereich (Osterwick) abgestellt. Alle Zweiräder werden abgeschlossen, damit sie ihren privaten Versicherungsschutz bei Diebstahl nicht verlieren.
Nach dem ersten Schellen begeben sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern zu ihren Klassen- oder Kursräumen.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht zu einer späteren Zeit beginnt, betreten das Gebäude erst, wenn die vorhergehende Unterrichts-stunde beendet ist. So wird der Unterricht nicht unnötig durch Lärm auf den Fluren gestört.
Ist eine Klasse 5 Minuten nach dem Schellen noch ohne Lehrkraft, so meldet sich der/die Klassensprecher/in oder sein/e Vertreter/in im Sekretariat.

 

 

 

1.2 Während des Unterrichts
Der Unterricht beginnt mit der gegenseitigen Begrüßung. Für den erfolgreichen Ablauf der Unterrichtsstunde ist außer der Lehrkraft auch jede Schülerin und jeder Schüler mitverantwortlich! Daher soll jeder sich im Unterricht so rücksichtsvoll und hilfreich verhalten, wie er es auch von anderen erwartet.
Das Tragen von Mützen ist im Unterricht nicht gestattet. Wie die Handys, so verbleiben auch mp3-Player und die dazugehörigen Kopfhörer in der Schultasche.
Bei mehrstündigen Klassenarbeiten dürfen sich die Schülerinnen und Schüler verpflegen, ansonsten ist das Essen im Unterricht nicht erlaubt.
Weitere Einzelheiten für den geordneten Unterrichtsablauf werden in jeder Klasse in einer altersgemäßen Klassenordnung näher ausgeführt.
Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler sorgen gemeinsam für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und deren freundliche Gestaltung.
Der Unterricht wird von der Lehrkraft beendet. Bei Wechselzeiten, in denen die Lehrerinnen und Lehrer den Raum wechseln, bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihrer Klasse oder suchen auf dem kürzesten Weg ihre Fachräume auf. Zum Sportunterricht in der Halle oder auf dem Sportplatz und zum Schwimmen warten die Schüler/innen in Osterwick vor der Aula, in Legden vor dem Sporthalleneingang auf ihre/n Sport-lehrer/in.

 

 

 

1.3 Während der Pausen
Zu den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler umgehend aus ihren Klassen- und Fachräumen auf den Schulhof. Findet anschließend Unterricht in einem anderen Raum statt, nehmen sie ihre Schultaschen mit. Bei schlechtem Wetter wird der Aufenthalt in der Aula zugelassen. Über die Regenpause entscheidet die Aufsicht.

 

Die Toilettenräume draußen werden in der Regel nur während der großen Pausen benutzt.

 

Das Verlassen des Schulhofs ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Während der großen Pausen können auf dem Schulhof solche Spiele gemacht werden, bei denen andere Schüler/innen nicht gefährdet werden. Hier legt jeder Standort im Rahmen der Teamkonferenzen eigene Regeln fest!

 

Das Werfen mit Eicheln, Kastanien und Schneebällen ist sehr gefährlich (z. B. wegen möglicher Augenverletzungen) und daher strengstens verboten.

 

Der Schulhof wird selbstverständlich genauso sauber gehalten wie die Klassenräume. Für Abfälle stehen daher die verschiedenen Mülltonnen bereit.

 

Nach dem ersten Schellen begeben sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrer zu ihren Klassen- oder Kursräumen.

 

 

 

1.4 Am Ende des Unterrichtstages
Die Schüler verlassen ihren Unterrichtsraum nach dem Schellen.

 

Selbstverständlich wird der Klassenraum in sauberem und aufgeräumtem Zustand verlassen (Müll aufheben, Stühle hochstellen, Tafel putzen, Fußboden fegen).

 

Schüler und Lehrer achten besonders darauf, dass die Fenster geschlossen und die Verdunklungen ggf. wieder hochgefahren werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Schulbus nach Hause fahren, gehen unverzüglich zu ihrer Bushaltestelle.

 

 

 

2. Allgemeines

 

 

 

2.1 Gesundheitsgefahren
Rauschmittel jeglicher Art sind auf dem Schulgelände strengstens untersagt! Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

Ebenso verboten ist das Mitbringen von Messern, Feuerwerkskörpern, Spielzeug-Nachbildungen von Schuss- und anderen Waffen sowie sonstigen Gegenständen, die eine Gefahr für die Schüler- und Lehrerschaft darstellen.

 

 

 

2.2 Beschädigungen
Das Schulgebäude und die Einrichtungsgegenstände werden schonend behandelt. Schülerinnen und Schüler, die etwas beschädigt haben, melden den Schaden umgehend der zuständigen Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat.
Die Schulbücher, die zu Schuljahresbeginn von der Schule ausgeliehen werden, müssen schonend behandelt und bei Beschädigungen oder Verlust ersetzt werden. Jedes von der Schule entliehene Buch ist mit einem Umschlag zu versehen!

 

 

 

2.3 Schulversäumnisse
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen kann, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten umgehend – z. B. telefonisch – die Schule. Nach Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten dem/r Klassenlehrer/in schriftlich den Grund und die Dauer des Fehlens mit.

 

Arztbesuche finden grundsätzlich nachmittags statt. Bei zwingend notwendigen Arztbesuchen am Vormittag ist rechtzeitig vorher schriftlich über die Klassenleitung (bis zu zwei Tagen) oder bei der Schulleitung (ab drei Tagen) eine Beurlaubung zu beantragen. Gleiches gilt für Beurlaubungsgründe wie dringende Familienangelegenheiten, die Teilnahme an nichtschulischen Prüfungen und Vorstellungsgesprächen etc. Hierzu können auch die Vorlagen im Lernbegleiter genutzt werden!

 

Es ist zu beachten, dass Fehlzeiten vor und nach den Ferien mit einem ärztlichen Attest zu belegen sind!

 

 

 

2.4 Lernzeiten
Lernzeiten dienen dem Vertiefen und Vorbereiten der Unterrichts-inhalte und müssen daher sorgfältig angefertigt werden. Die Lernzeitaufgaben sollen von den Lehrern/innen so bemessen werden, dass sie in einer zumutbaren Zeitspanne erledigt werden können.

 

 

 

Zu den häuslichen Aufgaben einer Schülerin oder eines Schülers gehört es auch, die Schultasche für den kommenden Unterrichtstag zu packen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.

 

 

 

2.5 Verwaltung
Der Verwaltungstrakt darf nur in wirklich dringenden Fällen betreten werden.
Der Hausmeister leistet viel Arbeit zur Erhaltung unseres Schulgebäudes und der Außenanlagen. Die Schülerinnen und Schüler sollen seine Arbeit deshalb unterstützen und seinen Anweisungen Folge leisten.

 

 

 

2.6 Fundsachen
Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat, abgegeben bzw. abgeholt.

 

 

 

2.7 Einhaltung der Schulordnung
Diese Schulordnung wird in allen Klassen und auf den Klassenpflegschaftsversammlungen ausführlich besprochen. Alle am Schulleben Beteiligten sorgen für die Einhaltung der Schulordnung. Bei Verstößen werden angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen veranlasst:

 

 

 

Die in unserer Schulordnung festgelegten Regeln sind eindeutig. Sie werden von allen Lehrerinnen und Lehrern konsequent, fair und entschlossen durchgesetzt.

 

 

 

Dabei darf die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler die Gewissheit nicht verlieren, dass er nach Verstößen als Person weiterhin akzeptiert ist, dass seine Handlungsweise aber ein Verstoß gegen unser gemeinsames, im Vorwort der Schulordnung formuliertes Ziel ist.

 

 

 

Jede Lehrerin/ jeder Lehrer verfügt über ein Repertoire erzieherischer Mittel, das bei geringen Verstößen im Unterricht eingesetzt wird. Oberste Ziele der erzieherischen Maßnahmen sind die Reflexion des Verhaltens und Wiedergutmachung.

 

 

 

Bei groben, bewussten Verstößen gegen die Schulordnung, wie z. B. Fällen von körperlicher oder verbaler Gewalt, mutwilligem Zerstören fremden Eigentums, bewusstem Widersetzen gegen sinnvolle Anordnungen von Lehrpersonal, Schulsekretärin und Hausmeister, Rauchen, Verlassen des Schulgeländes und massiven Störungen des Unterrichts werden folgende Maßnahmen ergriffen:

 

-   Information des/r Klassenlehrers/in durch den/die Fachlehrer/in

 

 

 

-   Behebung des entstandenen Schadens durch die Schülerin oder den Schüler, soweit die Möglichkeit dazu besteht

 

 

 

-   Dokumentation des Vorfalls im Sekretariat und gleichzeitige schriftliche Elterninformation

 

 

 

-   Im Wiederholungsfall folgen Ordnungsmaßnahmen.

 

 

 

Bei Verstößen gegen die Teilnahmepflicht, wie z. B. häufiges Zuspätkommen ohne hinreichende Entschuldigung, „Schwänzen“ des Unterrichtstages oder einzelner Unterrichtsstunden, häufiges Fehlen von Unterrichtsmaterialien werden folgende Maßnahmen ergriffen:

 

-   Die versäumten Unterrichtsstunden werden nachgeholt, der Unterrichtsstoff nach vorheriger Information der Eltern unter Aufsicht nachgearbeitet

 

 

 

-   im Wiederholungsfall folgen Ordnungsmaßnahmen.

 

 

 

-   Bei fortgesetztem Verstoß gegen die Schulpflicht werden in Zusammenarbeit mit den Ordnungs- und Jugendämtern, der Schulaufsicht weitergehende Maßnahmen veranlasst.