Um für sämtliche Beteiligten mehr Sicherheit an den Bushaltestellen und im Schulbus zu erreichen, gilt in Abstimmung mit den Schulleitungen, den Schulpflegschaften und der Kreispolizeibehörde für alle Schülerinnen und Schüler folgende Busordnung:
Verhalten an den Bushaltestellen
Verhalten im Bus
Maßnahmen und Sanktionen
Hinweis: Die beauftragten Busunternehmen verpflichten sich nach Fahrplan zu fahren und die Schülerinnen und Schüler respektvoll zu behandeln.
Erklärung der Erziehungsberechtigten und der Schülerin/ des Schülers
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(Ort, Datum) (Unterschrift Name des Schülers/der Schülerin) (Unterschrift Erziehungsberechtigte)
Diese Busordnung wird vor Austeilung der Schulwegjahrestickets zu Beginn eines Schuljahres an die berechtigten Fahrschülerinnen und –schüler der Klasse 5 ausgehändigt. Danach als Erinnerung
nochmals in Klasse 7.
Der Erhalt sowie die Kenntnisnahme sind sowohl von den Schülern als auch von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zu quittieren.
Nur die Rückgabe der ordnungsgemäß unterzeichneten Quittungen berechtigt zum Erhalt des Schülerfahrausweises.
Von den Erziehungsberechtigten wird erwartet, diese Busordnung mit ihren Kindern zu besprechen und auf die Einhaltung der Ordnung durch ihre Kinder hinzuwirken!
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